Gesetz über die Vergabe

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Sächsisches Vergabegesetz vom 14.02.2013Am 30. Januar 2013 hat der Sächsiche Landtag das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen beschlossen. Auf dieses Gesetz möchten wir alle Gemeinden und Feuerwehren hinweisen.

Wir bitten darum das Gesetz für kommenden Ausschreibungen im Bereich Feuerwehrwesen zu beachten!

Sächsisches Vergabegesetz vom 14.02.2013

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