Grundlehrgang “Gerätesatz Absturzsicherung”
Es ist unbestritten, dass die Anforderungen an Feuerwehrleute in den letzten Jahren enorm gestiegen sind.
Genügten in den Anfangszeiten der Feuerwehrgeschichte Mut, Hilfsbereitschaft und Muskelkraft, um die Aufgaben des Brandschutzes zu meistern,so hat der technische Fortschritt heute eine Vielzahl komplexer und vielschichtiger Herrausforderungen in Brandschutz und Hilfeleistung geschaffen.
Dies zieht natürlich einen hohen Aus- und Weiterbildungsauffand nach sich. Im 24 stündigen Grundlehrgang wird die Unterweisung an den Gerätesätzen an die Grundlegenden Kenntnisse der einfachen Rettung und Sicherungh nach FwDV 1 angelehnt.
Im Lehrgang werden die Grundlagen der Absturzsicherung und einfachen Rettung (ERHT – Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen) vermittelt, vertiefte Gerätekunde durchgeführt und anhand praktischer durchgeführter Einsatzvarianten die Besonderheiten und Gefahrenpotentiale beim Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen erläutert.
Grundkondition, Schwindelfreiheit und Grundlagen der FwDV 1 werden vorausgesetzt.
Der erste Lehrgang in der Region wurde in den Standorten der Freiwilligen Feuerwehren in Weißwasser und Mulkwitz durchführt. Die Teilnehmer waren ausschließlich aus den Feuerwehren Mühlrose und Trebendorf, die Verantwortung und Durchführung lag bei dem Kreisausbilder Kliemann, Danny.
Die wenigen Stunden Theorie gestalteten sich mit den Unterlagen der LFS Sachsen
Die laufenden Fortbildungen laut AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) liegen bei 12 Stunden jährlich.
Die Unterweisung laut FwDV 1 “ Halten - Rückhalten” sollte bei 2 Stunden jährlich liegen.
Die Nachweisführung dieses Lehrganges erfolg mit einer Teilnahmebestätigung des Landkreises in Form einer Urkunde ähnlich Truppmann / Truppführer. Laufende Fortbildungen werden wie bei den Themen Atemschutz oder Erste Hilfe nachgewiesen und von den befähigten Ausbildern Gerätesatz Absturzsicherung
eingetragen.
Eine gute Möglichkeit ist die Nutzung eines Persönlichen Nachweisheftes.
Genügten in den Anfangszeiten der Feuerwehrgeschichte Mut, Hilfsbereitschaft und Muskelkraft, um die Aufgaben des Brandschutzes zu meistern,so hat der technische Fortschritt heute eine Vielzahl komplexer und vielschichtiger Herrausforderungen in Brandschutz und Hilfeleistung geschaffen.
Dies zieht natürlich einen hohen Aus- und Weiterbildungsauffand nach sich. Im 24 stündigen Grundlehrgang wird die Unterweisung an den Gerätesätzen an die Grundlegenden Kenntnisse der einfachen Rettung und Sicherungh nach FwDV 1 angelehnt.
Im Lehrgang werden die Grundlagen der Absturzsicherung und einfachen Rettung (ERHT – Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen) vermittelt, vertiefte Gerätekunde durchgeführt und anhand praktischer durchgeführter Einsatzvarianten die Besonderheiten und Gefahrenpotentiale beim Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen erläutert.
Grundkondition, Schwindelfreiheit und Grundlagen der FwDV 1 werden vorausgesetzt.
Der erste Lehrgang in der Region wurde in den Standorten der Freiwilligen Feuerwehren in Weißwasser und Mulkwitz durchführt. Die Teilnehmer waren ausschließlich aus den Feuerwehren Mühlrose und Trebendorf, die Verantwortung und Durchführung lag bei dem Kreisausbilder Kliemann, Danny.
Die wenigen Stunden Theorie gestalteten sich mit den Unterlagen der LFS Sachsen
- Gerätesatz Absturzsicherung Stand 07/2013 den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Präventionsfilm “Am Abgrund”
- BGR / GUV 189 - Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
- BGR / GUV 199 - Rettung aus Höhen und Tiefen mit persönlicher Absturzschutzausrüstung.
Die laufenden Fortbildungen laut AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) liegen bei 12 Stunden jährlich.
Die Unterweisung laut FwDV 1 “ Halten - Rückhalten” sollte bei 2 Stunden jährlich liegen.
Die Nachweisführung dieses Lehrganges erfolg mit einer Teilnahmebestätigung des Landkreises in Form einer Urkunde ähnlich Truppmann / Truppführer. Laufende Fortbildungen werden wie bei den Themen Atemschutz oder Erste Hilfe nachgewiesen und von den befähigten Ausbildern Gerätesatz Absturzsicherung
eingetragen.
Eine gute Möglichkeit ist die Nutzung eines Persönlichen Nachweisheftes.
- Erstellt am .
- Aufrufe: 13221